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Die Leistungen der FAGE-Lernenden werden einerseits in der Berufsschule (allgemeinbildender Unterricht, Berufskunde und Sport) – andererseits aber auch in der Praxis beurteilt. Die Leistungsbeurteilungen in der Praxis heissen Kompetenznachweise.
Wofür werden Kompetenznachweise gebraucht?
Die Kompetenznachweise prüfen abgeschlossene Handlungskompetenzen. Sie bilden eine summative Evaluation und fliessen in die Notengebung am Abschluss der Ausbildung ein (Erfahrungsnote).
Dabei wird überprüft, ob die oder der Lernende über die verlangten Ressourcen verfügt, die für die fachlich korrekte Durchführung der geprüften Handlungskompetenz erforderlich sind. Im Betrieb werden die Kompetenznachweise in den Semestern 1 bis 5 durchgeführt. Er wird einmal durchgeführt und kann nicht wiederholt werden.
Wie ist der Ablauf eines Kompetenznachweises?
Der Kompetenznachweis wird von unseren Berufsbildnerinnen durchgeführt. Sie legt die zu prüfende Handlungskompetenz fest und informiert die/den Lernende/-n einen Monat vor der Durchführung über den Zeitpunkt des Kompetenznachweises.
Der/Die Lernende wird frühestens am Vortag der Kompetenzabnahme über die zu prüfende Handlungskompetenz und die konkrete Situation informiert. Unsere Lernenden müssen deshalb so ausgebildet werden, dass sie alle dem Semester entsprechenden Handlungskompetenzen erfüllen könnten.
Der Kompetenznachweis besteht aus den folgenden Elementen:
- Vor- und Nachbereitung des Auftrags (praktischer Teil):
Die/Der Lernende hat die notwendige Zeit für die Vorbereitung der Durchführung des Auftrags zur Verfügung. Sie/Er benutzt dafür die am Arbeitsort üblichen vorhandenen Mittel und Materialien. Die Nachbereitung wird in der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. - Durchführung des Auftrags (praktischer Teil):
Als Beurteilungskriterien gelten die bestehenden Formulierungen im Bildungsplan (Fähigkeiten und Haltungen). Zusätzlich werden übergeordnete Handlungskompetenzbereiche (wie z.B. Arbeitssicherheit, Hygiene) miteinbezogen und dem Ausbildungsstand entsprechend bewertet. Die Berufsbildnerin führt ein Beobachtungsprotokoll gemäss dem Bewertungsraster der entsprechenden Handlungskompetenz. - Begründungen und Reflexion des durchgeführten Auftrags (schriftlicher Teil):
Im Anschluss an die Durchführung begründet und reflektiert die/der Lernende in einer Einzelarbeit schriftlich ihr/sein Handeln (Umfang 1-2 Seiten) und zieht Schlüsse daraus. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt und die Zeit ist auf 1 Stunde begrenzt. Die Reflexion wird dem Ausbildungsstand entsprechend bewertet.
Wie wird bewertet?
Die 3 Teile des Kompetenznachweises werden von der Berufsbildnerin beurteilt. Dabei werden die Teile verschieden gewichtet:
• Vor- und Nachbereitung des Auftrags (zählt einfach)
• Durchführung der Situation (zählt dreifach)
• Reflexion (zählt doppelt)
Die Berufsbildnerin korrigiert diese Dokumente mit entsprechenden Bemerkungen, so dass die Bewertung nachvollzogen werden kann. Im Anschluss an den Kompetenznachweis erhält die/der Lernende ein Feedback und die Note wird ihr/ihm mitgeteilt.
Bei einem ungenügenden Kompetenznachweis legt die Berufsbildnerin entsprechende Fördermassnahmen und Ziele fest.
Es freut uns, dass zum Semesterende im Januar 2019 all unsere Lernenden ihre Kompetenznachweise erfolgreich bestanden haben.