Pflege
- Wir erbringen im Auftrag der Gemeinden Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV Art. 7 (Mindestangebot gemäss § 9 Pflegeverordnung).
- Wir arbeiten eng und koordiniert mit unseren Zuweisern und Leistungserbringer wie Haus- / Spezialärzte, Kinderspitex und den stationäre Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Reha) zusammen.
Abklärung und Beratung
Beratung und Prävention, Einbezug und Anleitung von Angehörigen, Koordination der Zusammenarbeit mit stationären Einrichtungen, Hausärzten und ergänzenden Diensten
Behandlungspflege
Ausführung von diagnostischen und therapeutischen Massnahmen aufgrund von ärztlichen Verordnungen; Wundversorgung; Verabreichung von Medikamenten, auch mittels Injektionen und Infusionen; Puls-, Blutdruck- und Blutzuckermessung
Grundpflege
Unterstützung bei der Körperpflege, Ankleiden und Mobilisation, Hautpflege und Lagerung, Kompressionstherapie